Warum ist Tierquälerei gesetzlich erlaubt?
Laut Gesetz sind Tiere schon lange keine Sachen mehr, sondern Lebewesen. Noch merkt man davon allerdings wenig.
Offiziell klingt alles erst mal super. Seit 1990 gelten Tiere in der deutschen Rechtsordnung nicht mehr als Sachen, sondern als Mitlebewesen. 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. Im Tierschutzgesetz steht, dass „niemand… einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen [darf].“ Wie kommt es dann aber, dass Tiere trotzdem tagtäglich gequält und getötet werden?

Das Problem ist, dass Tiere standardmäßig nicht als Rechtssubjekte, sondern als Rechtsobjekte behandelt werden, mit denen der Mensch immer noch machen kann, was er will. Sie haben zwar theoretisch Rechte, können sie aber nicht einklagen. Deshalb werden zum Beispiel Schweinebabys ohne Betäubung kastriert, indem man ihnen die Hodensäcke aufritzt und die Hoden mit der Hand herausquetscht, und kleinen Kälbern wird der Hornansatz ohne Betäubung mit einem heißen Eisen verbrannt. Die Bauern schieben dabei fadenscheinige Gründe vor, und die Tiere können sich juristisch nicht wehren.

Wie sich das ändern lässt? Tiere müssen endlich als sogenannte Rechtspersonen anerkannt werden, so wie natürliche oder juristische Personen. Die können nämlich vor Gericht ziehen, wenn sie ungerecht behandelt werden – oder einen Vertreter für sich vor Gericht ziehen lassen, so wie es beispielsweise auch bei Kindern geregelt ist. In Einzelfällen haben weltweit sogar schon Tiere ihre Rechte erfolgreich eingeklagt, weil sie zum Beispiel gefangen gehalten wurden. Für alle Tiere wird das aber erst gelten, wenn die deutsche Rechtsordnung die Grundgesetze von Tieren endlich fest im Gesetz verankert.